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Kündigung eines BR-Mitglieds

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 103 BetrVG

Kündigung eines BR-Mitglieds

Das Zustimmungsersuchen gemäß, § 103 BetrVG ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die – als geschäftsähnliche Handlung – die, §§ 164 ff. BGB anwendbar sind. Eine Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht gemäß, § 174 BGB durch den Betriebsrat ist daher möglich. Hess. LAG, Beschluss vom 29. Januar 1998 – 5 TaBV 122/97 NZA 1999, 878