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Kündigung nach Sitzstreik

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 103 BetrVG

Kündigung nach Sitzstreik

Das LAG urteilt, es handelt sich um eine »besonders schwere Pflichtverletzung«, wenn ein Angestellter sich weigert, das Büro des Chefs zu verlassen, der es abgelehnt hatte, das Gehalt zu erhöhen. Ein Sitzstreik des Arbeitnehmers wurde nach Stunden und unter Polizeibegleitung beendet. Dieses Verhalten rechtfertigt eine Kündigung, so das LAG Schleswig-Holstein.  LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.05.2015 – 9 AZR 725/13