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Kurzfristige Unterbringung für Seminarteilnehmer zahlt Arbeitgeber

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG

Kurzfristige Unterbringung für Seminarteilnehmer zahlt Arbeitgeber

Die Kosten für die kurzfristige Unterbringung sind nach gerichtlichem Beschluss vom Arbeitgeber zu tragen, wenn es sich dabei um eine Erfordernis handelt. (BAG, Beschluss vom 27.5.2015 AKZ 7 ABR 26/13) Im konkreten Fall konnte eine Seminarteilnehmerin aufgrund unerwarteter Wetterbedingungen nicht wie geplant ihre täglich Hin- und Rückreise antreten, da diese zu gefährlich war und somit eine UNterbringung im Hotel notwendig machte.