§ 37 Abs. 3 BetrVG
Mehrarbeitsvergütung für Betriebsratsmitglieder bei Anwaltsbesuch
Für erforderliche Besprechungen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht über die Einleitung von Beschlussverfahren oder Überwachung der richtigen Anwendung von Tarifverträgen ausserhalb der individuellen Arbeitszeit hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung. ArbG Lörrach, Urteil vom 19. Dezember 1995 – 1 Ca 348/95 (rechtskräftig) Arbeitsrecht im Betrieb 1996, S. 379