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Mitbestimmen beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Mitbestimmen beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

Leider verneint das BAG im vorliegenden Beschluss eine Mitbestimmung des BR beim Einsatz internetbasierter Routenplaner. Beim Routenplaner nimmt nicht das System, sondern ein Mensch die Auswertung vor, so das BAG. Und ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, das durch § 87 ABs. 1 Nr. 6 BetrVG (auch) geschützt werden soll, sieht das BAG nicht.
BAG, Beschluss vom 10.12.2013 – 1ABR 43/12