§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Mitbestimmung bei Formularen für Arztbesuche
Fordert ein Arbeitgeber von den Beschäftigten den formularmäßigen Nachweis für Arztbesuche während der Arbeitszeit, so ist ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gem., § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gegeben. Mitbestimmungsfrei sind nur arbeitsnotwendige Regelungen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Arbeitsleistung selbst beziehen. Um eine solche geht es aber bei der Nachweisregelung nicht. Indem das Unternehmen einen formularmäßigen Nachweis fordert, hat es eine verbindliche betriebliche Ordnung und damit einen Tatbestand geschaffen, der ein regelgerechtes Verhalten der Arbeitnehmer verlangt. Insofern ist ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gegeben, das auch nicht durch eine gesetzliche oder tarifliche Nachweisregelung ausgeschlossen ist. BAG, Beschluß vom 21. Januar 1997 – 1 ABR 53/96 Arbeitsrecht im Betrieb 1997, S. 539