Alle Rechtsprechungen

Mitbestimmung bei Personalfragebögen

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 94 Abs. 1 BetrVG

Mitbestimmung bei Personalfragebögen

„Vom Arbeitgeber eingeführte Fragebögen, in denen die Frage gestellt wird, ob der Mitarbeiter sich eher unter- als überfordert ansieht oder ob er eine Hilfestellung benötigt, bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats (§ 94 Abs. 1 BetrVG). Das Mitbestimmungsrecht betrifft den Inhalt der Personalfragebögen wie auch ihre Anwendung überhaupt. Für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist es unerheblich, ob die Fragen von Einstellungsbewerbern oder von Arbeitnehmern beantwortet werden sollen, die schon in dem Betrieb tätig sind. Das Mitbestimmungsrecht wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass dem Arbeitgeber nicht daran liegt, Kenntnisse und Fähigkeiten der Befragten abzufragen oder zu bewerten. Auch wenn der Arbeitgeber lediglich „“einen Meinungsstand der Mitarbeiter bezüglich ihres Arbeitsumfangs ermitteln““ will, setzt die Mitbestimmungspflicht ein, wenn formularmäßig Fragen gestellt werden, die Rückschlüsse auf die Kenntnisse sowie die Befähigung und den Leistungsstand von Mitarbeitern zulassen. LAG Köln, Beschluss vom 21. April 1997 – 3 TaBV 79/96 NZA-RR 1997, S. 481 vgl. dazu auch Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 94″