§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 40 BetrVG
Mobbing
„Der Arbeitgeber hat die Kosten, die durch die Teilnahme an einem Seminar zu dem Thema „“ Diskriminierung am Arbeitsplatz““ (Mobbing) entstehen, zu tragen. ArbG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 1996 – 7 BV 298/95 Arbeitsrecht im Betrieb 1996, S. 557″