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Neuer Ansatz – EUGH erweitert Behindertenbegriff

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 17 AGG

Neuer Ansatz – EUGH erweitert Behindertenbegriff

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von  behinderten Menschen durch einen erweiterten Behindertenbegriff. Das Bundesarbeitsgericht folgte dieser Entscheidung. Betriebsräte können das für Ihre Arbeit nutzen. (EuGH Urteil v. 11.4.2013 – C-335/11.)