§ 17 AGG
Neuer Ansatz – EUGH erweitert Behindertenbegriff
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von behinderten Menschen durch einen erweiterten Behindertenbegriff. Das Bundesarbeitsgericht folgte dieser Entscheidung. Betriebsräte können das für Ihre Arbeit nutzen. (EuGH Urteil v. 11.4.2013 – C-335/11.)