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PC- Einsatz

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 40 BetrVG

PC- Einsatz

Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung über den Einsatz eines PC für die Erledigung von Betriebratsaufgaben nach § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs.1 BetrVG zu tragen, wenn aktuelle oder absehbare betriebliche bzw. betriebratsbezogene Anlässe die Schulung des entsandten Betriebsratsmitglieds erfordert haben. BAG,, Beschluss vom 19. Juni 1995 – 7 ABR 49/94 Betriebs- Berater 1995, S. 2380; Der Betrieb 1995, S. 2378; Arbeitsrecht im Betrieb 1995, S. 791 vgl. auch Blanke in Däubler/ Kittner/ Klebe/ Schneider, BetrVG, 4. Aufl.; § 4 Rn. 46; Klebe in Däubler/ Kittner/ Klebe/ Schneider, BetrVG, 4. Aufl. § 87 Rn. 165