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Personalabbau kein Betriebsgeheimnis

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 79 BetrVG

Personalabbau kein Betriebsgeheimnis

Nach § 79 BetrVG des Verschwiegenheitsgebots ist  ein Personalabbau nicht als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu betrachten. Dementsprechend gab das LAG Schleswig-Holstein dem Betriebsrat Recht, der die Forderung der Geheimhaltung durch die Arbeitgeberin als Behinderung seiner Betriebsratsarbeit sah. (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.05.2015, AKZ: 3 TaBV 35/14)