Alle Rechtsprechungen

Rechtsanwalt als Sachverständiger des Betriebsrats

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 80 Abs. 3 BetrVG, § 40 Abs. 1 BetrVG

Rechtsanwalt als Sachverständiger des Betriebsrats

Ein Betriebsrat kann aus Anlaß von Beratungen über den Abschluß eines Interessenausgleichs und Sozialplans einen Rechtsanwalt als Sachverständigen nach, § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuziehen. Bei Erforderlichkeit kann das notwendige Einverständnis des Arbeitgebers hierfür durch das Arbeitsgericht ersetzt werden. Im Hinblick auf die entstandenen Kosten hat der Betriebsrat einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Will er diesen Anspruch an einen Dritten, z.B. an den Rechtsanwalt, abtreten, so bedarf es hierzu eines entsprechenden Betriebsratsbeschlusses. Der Freistellungsanspruch des Betriebsrats wandelt sich dann mit ordnungsgemäß beschlossener Abtretung in einen Zahlungsanspruch um. BAG, Beschluß vom 13. Mai 1998 – 7 ABR 65/96 AiB 1998, S. 644 mit Anm. Kossens; DB 1998, S. 1670