§ 5 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG
Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren
Ist in einem Beschlußverfahren zwischen denselben Beteiligten der Feststellungsantrag des Arbeitgebers, die Mitglieder einer bestimmten Beschäftigtengruppe seien keine Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG, rechtskräftig abgewiesen worden, so kann, solange sich die tatsächlichen Umstände nicht wesentlich ändern, eine nachfolgende Betriebsratswahl nicht mit der Begründung angefochten werden, die Mitglieder dieser Gruppe seien nicht wahlberechtigt gewesen. BAG, Beschluss vom: 20. März 1996 – 7 ABR 41/95