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Regelungssperre

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 77 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

Regelungssperre

Eine Betriebsvereinbarung, mit der ausschließlich die Erhöhung der bisherigen Vergütung und Weihnachtsgratifikation geregelt wird, ist wegen Verstoßes gegen, § 77 Abs. 3 BetrVG nichtig, wenn entsprechende tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind. Dies gilt auch für einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber. Die Erklärung des Arbeitgebers, die zu einer nichtigen Betriebsvereinbarung geführt hat, kann ausnahmsweise in ein entsprechendes Vertragsangebot an die Arbeitnehmer umgedeutet werden, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß der Arbeitgeber sich unabhängig von der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsform binden wollte. Dieses Angebot können die Arbeitnehmer annehmen, ohne daß es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung bedarf (§ 151 BGB). BAG, Urteil vom 24. Januar 1996 – 1 AZR 597/95 Betriebs-Berater 1996, S. 1717; Der Betrieb 1996, S. 1882