§ 37 Abs. 6 BetrVG
Schulung im Sozialrecht
„Ein Seminar mit dem Titel: „“Augen auf, Justitia! – Was Betriebs- und Personalräte vom Sozialrecht wissen sollten““, ist für Betriebsräte erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Schulungsinhalte über die verschiedenen Bereiche des Sozialrechts wie z.B. das Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenrecht sind für eine sachgerechte Erfüllung der dem Betriebsrat zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben unabdingbar, da der Betriebsrat mit diesen Themen in seiner täglichen Arbeit durch entsprechende Anfragen von Arbeitnehmern ständig zu tun hat. ArbG Essen, Beschluss vom 23. Dezember 1997 – 2 BV 62/97 (rechtskräftig)“