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Schulung von Grundkenntnissen

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Schulung von Grundkenntnissen

Nimmt ein erstmals in den Betriebsrat gewähltes Betriebsratsmitglied an einer Schulungsveranstaltung teil, die Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts vermittelt, bedarf es keiner gesonderten Darlegung der Erforderlichkeit. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Mai 1997 – 7 TaBV 102/96 AiB Telegramm 1998, S. 25 vgl. auch DKK-Blanke/Wedde, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rn. 95; FKHE, BetrVG, 19. Aufl., § 37 Rn. 115