§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 40 BetrVG
Schulung zu ISO 9000
„Die Teilnahme von zwei Betriebsratsmitglieder an einer Schulung zum Thema „“ ISO 9000- 9004″“ ist jedenfalls dann als erforderlich anzusehen, wenn der Betriebsrat aus insgesamt elf Mitgliedern besteht und eine Zertifizierung in mehreren Bereichen des Betriebs aktuell durchgeführt wird. ArbG Wetzlar, Beschluss vom 22. November 1995 – 2 BV 8/95 (rechtskräftig); Computer und Recht 1996, S. 234 vgl. auch Däubler/ Kittner/ Klebe, BetrVG, 5. Aufl., § 37 Rn. 92 ff.“