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Sonderurlaub verringert den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 1 BUrlG

Sonderurlaub verringert den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis ruht, etwa bei unbezahltem Sonderurlaub, verhindert dies nicht, dass ein gesetzlicher Urlaubsanspruch entsteht. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, den gesetzlichen Urlaub einseitig zu kürzen. BAG, Urteil vom 06.05.2014 – 9 AZR 678/12.