§ 1 BUrlG
Sonderurlaub verringert den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis ruht, etwa bei unbezahltem Sonderurlaub, verhindert dies nicht, dass ein gesetzlicher Urlaubsanspruch entsteht. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, den gesetzlichen Urlaub einseitig zu kürzen. BAG, Urteil vom 06.05.2014 – 9 AZR 678/12.