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Sozialplanabfindung

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 112 BetrVG

Sozialplanabfindung

Gewährt ein Arbeitgeber den Arbeitern Urlaubs- und Weihnachtsgeld, um deren erhöhten saisonalen Bedarf abzudecken, ist es nicht zu rechtfertigen, wenn er eine Gruppe von Arbeitern (hier: gering qualifizierte Obstsortiererinnen) von diesen Sonderzahlungen völlig ausschließt. BAG, Urteil vom 27. Oktober 1998 – 9 AZR 299/97