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Sozialplanleistung auch bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 111 BetrVG, § 112 BetrVG

Sozialplanleistung auch bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

Sieht ein Sozialplan Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen vor, so haben auch solche Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese Sozialplanleistung, die deshalb entlassen werden, weil sie dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber eines Betriebsteils (vgl., § 613a BGB) widersprochen haben. Das gilt auch dann, wenn der Sozialplan für diejenigen Arbeitnehmer, die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nicht widersprechen, besondere Leistungen vorsieht und ein Ausschluß von Leistungen für die den Betriebsübergang widersprechenden Arbeitnehmer nicht ausdrücklich im Sozialplan genannt ist. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1998 – 1 AZR 332/98 DB 1999, 1402; EzA Schnelldienst 8/99, 14