§ 40 Abs. 2
Umfang des Literaturanspruchs/Anspruch auf Büroraum
„Einem aus neun Mitgliedern bestehenden Betriebsrat ist gemäss § 40 Abs. 2 BetrVG ein abschliessbarer Büroraum zur alleinigen Nutzung zur Verfügung zu stellen, der beheizbar, beleuchtbar und nicht kleiner als 20 qm ist. Der Betriebsrat hat nach dieser Vorschrift weiterhin Anspruch auf zwei Standardkommentare zum BetrVG (beispielsweise Fitting/Kaiser/Heither/Engels““ und Däubler/Kittner/Klebe““), um eine unterschiedliche Sicht von juristischen Problemfeldern zu erhalten. Anstelle einer erforderlichen arbeitsrechtlichen Entscheidungssammlung kann er eine zweite Fachzeitschrift mit entsprechenden Inhalten (beispielsweise Arbeit und Recht““) auswählen. ArbG Halberstadt, Beschluss vom 17. Juni 1998 – 3 BV 3/98 (rechtskräftig) AiB 1998, S. 585 mit Anm. Wedde“