§ 80 Abs. 2 BetrVG
Unterlagen an den Betriebsrat
Der Konkursverwalter ist verpflichtet, dem Betriebsrat gem., § 80 Abs. 2 BetrVG die Veräußerungs- bzw. Übertragungsverträge vorzulegen, mit denen er das Vermögen und die Inbetriebnahme- und Gewährleistungspflichten gegenüber Kunden aus den Vermögen der Gesamtschuldnerin (Konkursmasse) auf einen Erwerber bzw. Betriebsübernehmer übertrug. LAG Berlin, Beschluß vom 6. August 1997 – 13 TaBV 3/97 AiB 1998, S. 167 mit Anm. Bichlmeier