§ 42 BetrVG
Unzulässige Mitarbeiterdienstbesprechung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber überschreitet seine Befugnisse zur Veranstaltung von Mitarbeiterversammlungen, wenn er diese Versammlungen dazu missbraucht, um die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung durch die Abhaltung einer Gegenveranstaltung zur Betriebsversammlung zu stören. Eine Mitarbeiterdienstbesprechung, die der Arbeitgeber einen Tag nach der Betriebsversammlung anberaumt, erweckt allein schon wegen der unmittelbaren zeitlichen Nähe den Eindruck einer unzulässigen Konkurrenzveranstaltung. Dieses betriebsverfassungswidrige Verhalten kann der Betriebsrat im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens untersagen lassen. ArbG Osnabrück, Beschluss vom 25. Juni 1997 – 4 BV Ga 3/97 (rechtskräftig) AiB 1998, S. 109 vgl. BAG v. 27.6.1989 – 1 ABR 28/88, AP Nr. 5 zu § 42 BetrVG 1972