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Unzulässigkeit der Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 23 BetrVG, § 103 BetrVG

Unzulässigkeit der Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

„Die gegenüber einem Betriebsratsmitglied ausgesprochene Abmahnung wegen angeblicher Amtspflichtverstöße ist unzulässig. Wählt der Arbeitgeber für eine derartige schriftliche Rüge die Überschrift „“Abmahnung““, so muß er sich hieran festhalten lassen, auch wenn er nicht mit Kündigung, sondern mit Strafanzeige gemäß, § 120 BetrVG droht. ArbG Detmold, Urteil vom 8. Oktober 1998 – 3 Ca 1124/98 (rechtskräftig) AiB 1999, 41 mit Anm. Ludwig vgl. zu Abmahnung gegenüber einem BR-Mitglied DKK, BetrVG, 6. Aufl., § 23 Rn. 45, 80; FKHE, BetrVG, 19. Aufl., § 23 Rn. 17a“