§ 99 BetrVG, § 95 Abs. 3 BetrVG
Versetzung innerhalb einer Stadt
Eine mitbestimmungspflichtige Versetzung i.S.v., § 95 Abs. 3 BetrVG liegt auch dann vor, wenn eine mehrmonatige Abordnung von Arbeitnehmern in andere Unternehmensfilialen in einer Großstadt erfolgt, ohne dass sich der Arbeitsinhalt ändert. LAG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 1997 – 9 TaBV 3/97 (nicht rechtskräftig) AiB 1998, S. 228 mit Anm. Schuster; NZA-RR 1998, S. 76