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Wahlanfechtung durch Koalition

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 19 Abs. 2 BetrVG

Wahlanfechtung durch Koalition

„Eine Betriebsratswahl kann gemäß § 19 Abs. 2 BetrVG „“durch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft““ nur dann angefochten werden, wenn es sich hierbei um eine tariffähige Koalition handelt. Bei dem Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) handelt es sich zwar um eine Koalition gemäß Artikel 9 Abs. 3 GG, er ist jedoch nicht tariffähig und deshalb zur Anfechtung einer Betriebsratswahl nicht befugt. ArbG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Oktober 1998 – 7 BV 18/98 (nicht rechtskräftig) AiB 1999, 101 mit Anm. Bell“