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Wahlanfechtungskosten

By 11.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

§ 20 BetrVG, § 19 BetrVG

Wahlanfechtungskosten

Zu den Kosten einer Wahl, die von der Dienststelle nach § 24 Abs. 2 Satz 1 BPersVG zu tragen sind, können auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens gehören. BAG, Beschluss vom 7. Juli 1999 – 7 ABR 4/98 NZA 1999, 1232