§ 20 BetrVG, § 19 BetrVG
Wahlanfechtungskosten
Zu den Kosten einer Wahl, die von der Dienststelle nach § 24 Abs. 2 Satz 1 BPersVG zu tragen sind, können auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens gehören. BAG, Beschluss vom 7. Juli 1999 – 7 ABR 4/98 NZA 1999, 1232