§ 19 BetrVG
Wahlvorschlagsliste als Urkunde
Eine Wahlvorschlagsliste für eine Betriebsratswahl stellt dann eine einheitliche zusammenhängende Urkunde dar, wenn die Bewerberliste und die Liste der Stützunterschriften mit Heftklammern verbunden sind und zusätzlich alle Blätter aufgefächert so gestempelt sind, daß bei Entfernen eines Blattes eine Lücke im Stempel entstehen würde. LAG Bremen, Beschluss vom 26. März 1998 – 1 TaBV 9/98 (rechtskräftig) BB 1998, S. 1211