§ 103 BetrVG
Zustimmungserfordernis bei Betriebsratsmitglied
Eine mit Zustimmung des BR erklärte fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist gleichwohl unwirksam, wenn der Arbeitgeber nicht gleichzeitig mit der Kündigung dem Arbeitnehmer die schriftlich erteilte Zustimmung des BR vorlegt und der Arbeitnehmer deshalb die Kündigung unverzüglich zurückweist, vorausgesetzt, dass der BR den Arbeitnehmer von der Zustimmung nicht in Kenntnis gesetzt hat. LAG Hamm, Urteil vom 22. Juli 1998 – 3 Sa 766/98 ArbuR 1998, 490