Weitere Grundlagenseminare für Betriebsräte
Liebe Betriebsräte,
die uneingeschränkte Gleichbehandlung aller Kollegen und Kolleginnen ist in vielen Betrieben fern ab jeglicher Möglichkeiten. Spätestens dann, wenn die Diskriminierung jeder Art in ihrem Unternehmen nicht die Ausnahme, sondern den Alltag darstellt, muss der Betriebsrat schnell handeln!
Gleichbehandlung im Betrieb sichern und Diskriminierung abwenden!
Die Grundlage zur Sicherung der Gleichbehandlung im Betrieb stellt das Gleichbehandlungsgesetz dar. Der Betriebsrat wird durch Kenntnisse der wichtigsten Inhalte des neuen Gleichbehandlungsgesetzes und der Diskriminierungsformen in die Lage versetzt, unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen und sexuelle Belästigung, zu erkennen und gegenzusteuern. Das IBBS unterstützt Sie beim Erlernen der angesprochenen Punkte durch das Betriebsratsseminar „Gleichbehandlung im Betrieb – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der betrieblichen Praxis“ gern.
Das BR-Seminar hilft Ihnen bei der Entwicklung von Handlungsmethoden, um gegen Diskriminierung in besonders anfälligen Bereichen entgegenzuwirken. Das betrifft beispielsweise die Stellenausschreibung, das Einstellungs- und Auswahlverfahren oder die Arbeitsvertragsgestaltung.
Seien Sie als Betriebsratsmitglied maßgeblich beteiligt an der Etablierung einer Beschwerdestelle und lernen Sie im BR-Seminar im Konfliktfall, richtig zu handeln. Lassen Sie den Betriebsrat zum Hüter des Gleichbehandlungsgesetzes in Ihrem Betrieb werden und zeigen Sie der Diskriminierung die „rote Karte“!
Auch im Betrieb zählt der Datenschutz
Einige Arbeitgeber verwechseln die Mitarbeiterkontrolle mit dem Ausspionierungen und greifen – bewusst oder unbewusst – stark in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Im Aufgabenfeld des Betriebsrats obliegt daher auch die Wahrung des Datenschutzes. Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen zu „gläsernen Mitarbeitern“ werden und Ihr Arbeitgeber mehr weiß, als er unbedingt wissen muss!
Im Betriebsratsseminar „Der gläserne Mitarbeiter? – Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb“ erfahren Sie genau, wie weit das Gesetz Ihren Vorgesetzen Handlungsspielraum lässt und ab wann elementare Rechte beschnitten werden. Die Fragen des Datenschutzes werden vor allem mit der sich stetig vorantreibenden Digitalisierung der Arbeitswelt immer wichtiger. Der Betriebsrat muss folglich wissen, wann das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Bundesdatenschutzgesetz oder das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis missachtet wird. Im BR-Seminar erhalten Sie Informationen zu den Stichwörtern Internet/Intranet, E-Mail-Verkehr, der Telefonanlage und Krankenkontrolle. Ihren Betriebsrat werden die notwendigen Handlungsfelder aufgezeigt und Tipps für passende Betriebsvereinbarungen an die Hand gegeben.
Das IBBS unterstützt Sie gern mit BR-Seminaren und professionellen Beratungen. Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch gemäß § 37/6 BetrVG!