Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Liebe Betriebsräte,
Sie besitzen durch das Mitbestimmungsgesetz das Recht als Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vertreten zu sein. Aufsichtsratsmitglieder erhalten einen tiefen Einblick in die Geschäftsprozesse des Unternehmens, wodurch Entscheidungen transparent und zukünftige Planungen verständlich werden. Sie überwachen die Geschäftsführung, prüfen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht darüber in der Hauptversammlung. Damit Sie die Aufgaben bewältigen können, benötigen Sie, ähnlich wie bei der Arbeit im Wirtschaftsausschuss, eine entsprechende fachliche Eignung.
Durch Wissen die Arbeit im Aufsichtsrat mitgestalten
Damit Sie keinesfalls auf eine Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat verzichten müssen, möchten wir Sie umfassend auf alle zukünftigen Herausforderungen vorbereiten. Erlernen Sie die Grundlagen für die Arbeit als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat im Betriebsratsseminar „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil 1“. Im BR-Seminar wird Ihnen die Rechtsstellung des Aufsichtsrats im Unternehmen, samt der anfallenden Rechte und Pflichten, erläutert. Sie erhalten Einblick in die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen zur Satzung, Geschäfts- und Protokollführung und kennen Ihre Verschwiegenheitspflicht sowie die „Haftungsrisiken“ für Aufsichtsratsmitglieder.
Im daran anknüpfenden Aufbauseminar für die Arbeit als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil 2“ wird die Arbeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats unter die „Lupe genommen“. Ihnen werden Ihre Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung des Unternehmens vermittelt. Sie kennen zudem die typischen Konfliktsituationen im Aufsichtsrat und haben Kenntnisse über Handlungsalternativen zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Ökonomische Daten richtig bewerten und den Durchblick erhalten
Ihre Arbeit im Aufsichtsrat ist grundlegend auf Ihrem ökonomischen Wissen aufgebaut. Erst dadurch werden kryptisch erscheinende Rentabilitätskennzahlen, Erfolgskennzahlen, Liquiditätskennzahlen und Kapitalstrukturkennzahlen verständlich. Wir unterstützen Sie gern den Jahresabschluss gründlich zu analysieren. In unserem Betriebsratsseminar „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil 3 – Die Jahresabschlussanalyse“ lernen Sie die Aufgaben des Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfers bei der Erarbeitung des Prüfungsberichtes kennen. Der Aufbau des Jahresabschlusses und der wichtigsten Kennzahlen ist Ihnen bekannt und Sie wissen, wie Sie ein eigenes Kennzahlensystem zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens aufbauen können.
Sie sollten auch die aktuellen gesetzlichen Änderungen im Auge behalten, die für Ihre Arbeit im Aufsichtsrat von Bedeutung sind. Bleiben Sie auf den aktuellen Stand bei Fragen der Geheimhaltung und damit verbundenen Haftungsrisiken von Aufsichtsratsmitgliedern als auch bei gesetzlichen Änderungen und betrieblichen Tendenzen zur Vermeidung von Korruption und der Verbesserung der Transparenz. Wir stehen Ihnen mit unserem Seminar für Betriebsräte „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat – AKTUELL. Geheimhaltungspflichten – Haftungsrisiken – Vorstandvergütung“ helfend zur Seite.
Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 2 und 6 BetrVG und nehmen Sie auf die Geschäftsprozesse Einfluss.
Das IBBS unterstützt Sie mit individuellen Betriebsratsseminaren und Fachberatungen.