Der Wirtschaftsausschuss

Liebe Betriebsräte,

die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses (WA) müssen für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine persönliche und fachliche Eignung (Vergleiche § 107 BetrVG) besitzen, die es erlaub Ihr Amt ohne Probleme auszuführen. Unter der fachlichen Eignung ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Fähigkeit, die Unterrichtung zu verstehen, gemeint. Dazu gehören insbesondere volks- und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Gegebenheiten führen. Nach der Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes sollen die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses in der Lage sein, den Jahresabschluss anhand der gegebenen Erläuterungen zu verstehen und gezielt Fragen zu stellen.

Mit Wissen schneller zum Ziel gelangen – unsere Betriebsratsseminare zum Wirtschaftsausschuss

Ihr dafür benötigtes Wissen geht weit über betriebswirtschaftliche Grundlagen hinaus. Damit Sie bei der bevorstehenden Aufgabenflut nicht untergehen, haben wir für Sie eine mehrteilige Seminarreihe zusammengestellt: Mit System zum erfolgreichen Wirtschaftsausschuss: Der „Wirtschaftsausschuss-Führerschein“, Grundlagen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss: „Wirtschaftsausschuss Teil 1“, Aufbauseminar für den Wirtschaftsausschuss: „Wirtschaftsausschuss Teil 2“, Unternehmensdatenanalyse mit Excel: „Wirtschaftsausschuss Teil 3“ und professionelles Management des Wirtschaftsausschusses: „Wirtschaftsausschuss Teil 4“.
In den Betriebsratsseminaren wird Ihnen ein Rundumblick zur Arbeit im Wirtschaftsausschuss (WA) gegeben. Sie wissen danach nicht nur, welche Aufgaben der WA wahrnehmen muss, sondern ebenso, wie das gesamte WA-Management abläuft (Bildung, Rechte und Pflichten der WA-Mitglieder, Rechtsstellung). Ihre Kenntnisse in Sachen der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, im Controlling, im Jahresabschluss und der Rechnungslegung werden optimiert.

Durch BR-Seminare auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber

Durch ihr neu gewonnenes Wissen wird der Betriebsrat auf Augenhöhe mit dem Arbeitsgeber gebracht. Sie können mit Ihrem Wissen den Betriebsrat frühzeitig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren und damit die Beteiligungsrechte des Betriebsrates zum Schutz der Belegschaft wirkungsvoll unterstützen. Sie sind in der Lage, die von der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellten Materialien zu bewerten und Handlungsalternativen für den Wirtschaftsausschuss und den Betriebsrat zu entwickeln. Kurzum: Sie entsprechen der geforderten fachlichen Eignung!
Nutzen Sie die Betriebsratsschulungen gemäß Ihres Anspruches nach § 37/6 BetrVG.

Das IBBS hilft Ihnen gern, mit Betriebsratsseminaren, zum Experten zu werden, um nachhaltig die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu sichern.