Arbeitsrecht - Praxiswissen

Liebe Betriebsräte,
Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge und Leiharbeit stellen in vielen Betrieben die Normalität dar. Der Betriebsrat muss folglich auch rechtssicher in Sachen Teilzeitarbeit, Kurzarbeit oder Leiharbeit sein. Die Mitglieder des Betriebsrates können nur so optimal Arbeiten und Argumentieren, um die Rechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu stärken. Denn immer wieder werden befristete Arbeitsverträge, ohne Angabe von Gründen mehrfach wiederum nur befristet ausgestellt oder Leiharbeiter ungerecht behandelt.

Nutzen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat und bestimmen Sie bei Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen mit!

Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch gemäß § 37/6 BetrVG, um Ihr Wissen zu optimieren. Lernen Sie die Rechtsgrundlagen für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge im Betrieb. Werden Sie zum Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter, wenn es um Teilzeitregelungen oder die Befristung von Arbeitsverträgen geht! Greifen Sie auf Ihre Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte in diesem Bereich effizient zurück! Besuchen Sie unser Betriebsratsseminar „Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ und werden Sie zum Experten, wenn es um Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge geht.

Auch Leiharbeiter haben Rechte!

Auch die Leiharbeiter in Ihrer Firma haben einen grundsätzlichen Anspruch auf „Equal-Pay“ (Lohngleichheit) und „Equal Treatment“.  Die Rechtsgrundlagen und die Rechtsbeziehungen der Arbeitnehmerüberlassungen sind allerdings meist soweit verwoben, dass ein Durchblick schwerfällt und häufig Missverständnisse entstehen. Damit Sie nicht in die geschilderte missliche Lage geraten und um die Rechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen optimal zu vertreten, gestalteten wir das Betriebsratsseminar „Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung – Ihre Rechte als Betriebsrat!“ Sie erlernen in dem BR-Seminar die aktuellen rechtlichen Grundlagen und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern im Betrieb. Ihnen wird Wissen vermittelt, dass Sie befähigt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Gunsten der Arbeitnehmer zu schützen. Sie werden in die Lage versetzt Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zum Fremdpersonaleinsatz durchzusetzen.
Das IBBS steht Ihnen mit Betriebsratsseminaren und Fachreferenten helfend zur Seite und wünscht Ihnen bei der Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen Ihres Betriebes maximale Erfolge.