Betriebsrat - GBR - KBR - EBR
Liebe Betriebsräte,
ergänzend zum Betriebsrat (BR) können, wenn mehrere Betriebsräte existieren, ein Gesamtbetriebsrat (GBR), Konzernbetriebsrat (KBR) oder Euro-Betriebsrat (EBR) bestehen. Die Existenz von einem GBR, KBR oder EBR, die neben dem Betriebsrat stehen, führt häufig zu Verwirrungen, welches Gremium welche Zuständigkeitsbereiche auszuführen hat. Wir möchten Ihnen durch unsere Seminare wieder den notwendigen Durch- und Überblick verschaffen.
Klar im Bilde – Betriebsrat, GBR, KBR, EBR Hand in Hand für eine Stärkung der Arbeitnehmerinteressen
Die Arbeit im Konzernbetriebsrat
Die Arbeit im EURO-Betriebsrat
Für Betriebsräte aus Ihrem Unternehmen, die einen Europäischen Betriebsrat aufbauen können, etablierten wir die Seminare: „Die Arbeit im Euro-Betriebsrat“ und „Praxiswissen für den Euro-Betriebsrat“. In den Seminaren stehen die Vermittlung von Kenntnissen über die gesetzlichen Grundlagen (EU-Richtlinie, EBRG etc.), Arbeitshilfen für den Abschluss von EBR-Vereinigungen und Informationen über die nationalen Interessenvertretungs- und Gewerkschaftsstrukturen im Mittelpunkt. Darüber hinaus werden vor allem im Seminar „Praxiswissen für den Euro-Betriebsrat“ praktische Handlungshilfen zur verbesserten Arbeit im EBR, anhand von sog. Best-Practice-Beispielen, dargestellt.
Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch gemäß §37/6 BetrVG und besuchen Sie unsere BR-Seminare.
Das IBBS hilft Ihnen gern zu mehr Wissen, Durchblick und einer Optimierung Ihrer Arbeitsweise.