Mobbing
Mobbing ist zu verstehen als ein systematisches und über einen längeren Zeitraum wiederholtes Vorgehen gegen Arbeitnehmer durch Anfeindungen, Schikanieren und Diskriminieren. Die systematischen Angriffe über einen längeren Zeitraum verletzen in der Regel das Persönlichkeitsrecht und erfolgen verdeckt und intrigant. Meist führen sie durch Aufkündigung des zwischenmenschlichen Respekts zur Ausgrenzung des von diesen Angriffen Betroffenen und können auch seine berufliche Stellung im Betrieb gefährden. Nicht auszuschließen sind psychische und in der Folge auch psychosomatische Erkrankungen.
Das soziale Phänomen des Mobbings kann sowohl von anderen => Arbeitnehmern als auch von Vorgesetzten ausgehen. In letzterem Fall wird das Mobbing als Bossing bezeichnet. Im Fall von Schikanen der Arbeitnehmer gegen den Vorgesetzten spricht man von Staffing.
Mobbing-Handlungen können je nach Folgen sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Betroffene kann von seinem Beschwerderecht nach §§ 84 und 85 BetrVG Gebrauch machen. Gegen den => Arbeitgeber kann sich im Einzelfall ein Anspruch auf organisatorische Schutzmaßnahmen ergeben. Für den Betriebsrat kann sich aus bestimmten Mobbing-Situationen auch die Möglichkeit ergeben, wegen ernstlicher Störung des Betriebsfriedens vom Arbeitgeber nach § 104 BetrVG die Entlassung oder Versetzung der mobbenden Arbeitnehmer zu verlangen.