Der Betriebsrat und Umstrukturierung

Liebe Betriebsräte,
Outsourcing, Unternehmensumwandlung und Betriebsübergänge sind für einige Unternehmen die Schlüsselwege ihrer Unternehmenspolitik. Lassen Sie sich dadurch nicht einschüchtern, sondern nutzen Sie Ihre Beteiligungsrechte, für die Schaffung eines Interessenausgleichs oder die Durchsetzung eines Sozialplanes.

Outsourcing, Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang – Was nun?

Der Betriebsrat besitzt Informationsansprüche. Beharren Sie auf den Auskunftspflichten des Arbeitgebers, damit die Gründe und die Ursachen für Outsourcing aufgedeckt werden. Denn erst dann kann eine adäquate Chancen- und Risikoabschätzung des Betriebsrates erfolgen. Das IBBS steht Ihnen im Falle von Outsourcing, Unternehmensumwandlung, Betriebsübergang und den damit verbundenen Personalabbau zur Seite.
Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch nach § 37/6 BetrVG und entwickelt Sie bei Betriebsänderungen einen Interessenausgleich und Sozialplan. Stellen Sie sich gegen Massenentlassungen und machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch! Das IBBS unterstütz Sie durch das BR-Seminar „Outsourcing – Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates“, das BR-Seminar „Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang – Belegschaftsrechte in schwierigen Zeiten effektiv durchsetzen“, das BR-Seminar „Personalabbau und betriebsbedingte Kündigung – So schützen Sie Ihre Belegschaft“, das BR-Seminar „Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan“ und das BR-Seminar „Interessenausgleich und Sozialplangestaltung – Innovativ Beschäftigung sichern statt abbauen.“

Massenentlassungen verhindern und einen Sozialplan entwerfen!

Sie werden durch die Seminare die verschiedenen Arten und Formen von Outsourcing, Unternehmensumwandlungen beziehungsweise Betriebsübergängen und deren Auswirkungen auf die Belegschaft kennen. Der Betriebsrat weiß mit Hilfe der BR-Schulungen auf welche Beteiligungsrechte er zurückgreifen kann und ist in der Lage sich ergebnisorientiert für den Schutz der Arbeitnehmer einzusetzen. Die Mitglieder des Betriebsrates können dem Unternehmen Alternativen zu etwaigen Massenentlassungen aufzeigen. Sie werden schließlich in die Lage versetzt das Verfahren zur Aufstellung und Durchsetzung eines Interessenausgleichs und Sozialplans zu beginnen. Der Betriebsrat verfügt über Wissen, um zielorientiert eigene, tragfähige Vorschläge zur Sozialplangestaltung mit Hilfe von Fachleuten zu erarbeiten und diese wirkungsvoll gegenüber der Geschäftsführung zu verhandeln.
Das IBBS steht Ihnen nicht nur mit Betriebsratsseminaren tatkräftig zur Seite, sondern ebenso mit Fachreferenten aus allen relevanten Gebieten der BR-Arbeit.

Wir wünschen Ihnen bei der Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen viel Erfolg!