Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen
Liebe Betriebsräte,
nach dem BetrVG § 92, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich durchaus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Der Betriebsrat erhält folglich Einblick über personelle Maßnahme und sollte seine Mitbestimmungsrechte in diesem Feld vollkommen ausschöpfen.
Keine personellen Maßnahmen ohne den BR!
Das IBBS hat für Betriebsräte mehrere BR-Seminare über Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen entwickelt, um Sie optimal auf jede Situation vorbereiten zu können. Sie erhalten in der Betriebsratsschulung „Mitbestimmung bei Kündigung und personelle Einzelmaßnahmen“ einen Einblick in die verschiedenen Kündigungsarten, Kündigungsvorschriften, das Anhörungsverfahren, den Widerspruch des Betriebsrats, die Folgen des Widerspruchs, die Sonderform der Arbeitnehmerkündigung und die Rechtspflichten des Arbeitgebers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ihnen werden Ihre Beteiligungsrechte bei Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung erläutert und Sie werden in der Lage sein, betroffenen Arbeitnehmern mit individuellen Beratungen zur Seite zu stehen.
Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Massenentlassungen, den Betriebsänderungen, den Sozialplan und der betriebsbedingten Kündigung wird im BR-Seminar „Personalabbau und betriebsbedingte Kündigung – So schützen Sie Ihre Belegschaft“ gegeben. Durch das Seminar werden Sie die folgenden Kompetenzen erlagen: Sie sind umfassend informiert über die Rechte des Betriebsrates bei Kündigung. Sie sind in der Lage zu erkennen, wann eine Betriebsänderung vorliegt und damit ein Sozialplan für die zu kündigenden Arbeitnehmer erzwingbar ist. Sie kennen die Alternativen zur Massenentlassung und sind in der Lage, eigene beschäftigungssichernde Maßnahmen durchzusetzen.
Den Einfluss des BR bei jeglicher personeller Maßnahme sichern
Der Betriebsrat redet nicht nur bei der Kündigung ein Wörtchen mit, sondern seine Beteiligungsrechte erstrecken sich über jegliche personelle Maßnahmen. Der BR besitzt folglich auch Beteiligungsrechte im Rahmen der Personalauswahl, der Personalentwicklung, der Arbeitsplatzgestaltung, des Personaleinsatzes sowie der Personalpflege. Damit Sie auch für die genannten potentiellen Situationen gewappnet sind, empfehlen wir Ihnen die Betriebsratsschulungen „Personalplanung im Betrieb – Nicht ohne den BR!“ und „Human Resource Management und Personalentwicklung in der betrieblichen Praxis.“
Nutzen Sie Ihre Beteiligungsrechte, damit Ihre heutigen Kolleginnen und Kollegen, die von morgen sein werden. Greifen Sie auf Ihren Schulungsanspruch nach § 37/6 BetrVG und unser umfassendes Seminarangebot zurück, damit die Arbeitnehmerinteressen nachhaltig gestärkt werden. Das IBBS wünscht Ihnen dabei viel Erfolg!