Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderung

Liebe Betriebsräte,

die Säulen Ihrer Arbeit bilden das Arbeits– und Betriebsverfassungsrecht. Die aktuelle Rechtsprechung unterliegt einen ständigen Wandlungs- und Änderungsprozess, was auch die Arbeit des Betriebsrats fundamental betrifft. Denn sobald Ihre ausgehandelte Betriebsvereinbarung nicht mehr einwandfrei rechtskonform formuliert ist, wird sie schnell hinfällig. Ihre Arbeit kann in solchen Fällen seitens der Arbeitgeber schnell als unsicher und nicht rechtens abgetan werden. Sie verlieren dann nicht nur die Glaubwürdigkeit vor dem Arbeitgeber sondern auch schnell das Vertrauen Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Denn Sie sind deren legitimiertes Gremium und müssen ihre Interessen schlagkräftig vertreten.

Damit Ihre Arbeit auch weiterhin rechtskonform bleibt – Unsere Seminare zur aktuellen Rechtsprechung

Wir empfehlen Ihnen, gemäß Ihres Schulungsanspruches nach § 37/6 BetrVG, die folgenden Betriebsratsseminare, damit Sie weiterhin „Up to date“ bleiben: „Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht“ und „Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht.“
Sie lernen in dem BR-Seminar „Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht“ die rechtlichen Fragen im Einzelfall kennen und sind in der Lage, Tendenzen aktueller Rechtsprechung mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit betrieblich anzuwenden und umzusetzen. Sie werden über größere Sicherheit beim Umgang mit Entscheidungen des Bundesarbeitsgericht und der Landesarbeitsgerichte zur Klärung eigener innerbetrieblicher Fragestellungen verfügen. Sie kennen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes und der Landesarbeitsgerichte mit Relevanz für Ihre Betriebsratstätigkeit.
Im BR-Seminar „Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht“ lernen Sie alle wichtigen Änderungen der letzten Jahre kennen. Sie werden zum kompetenten Ansprechpartner für die Beschäftigten bei den Themen Gleichbehandlung, Abfindung und Befristung und können auf Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht innerbetrieblich reagieren.
Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Auswirkungen kurzfristige Änderungen haben und Sie schnelle Antworten benötigen, stehen Wir Ihnen gern mit unseren Fachberatungen und Seminaren zur Verfügung. Hier erhalten Sie auf Wunsch einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Inhalt. Sie bleiben damit immer auf den aktuellen Stand und Ihnen kann der Arbeitgeber nichts vormachen.

Das IBBS wünscht Ihnen maximale Erfolge!