BBR-Lexikon

Betriebsausschuss

By 03.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

Betriebsausschuss

Ein Betriebsausschuss ist in Deutschland die Geschäftsführung des => Betriebsrats. Seine Aufgaben sind das Führen der laufenden Geschäfte des Betriebsrates, z. B. Vorbereiten von Sitzungen und Beschlüssen, Einholen von Auskünften, Beschaffen von Unterlagen, Besprechungen mit Gewerkschaftsvertretern, Vorstellungnahmen, Führen von Vorgesprächen, Erledigen des Schriftverkehrs. Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder dem Betriebsausschuss weitere Aufgaben übertragen, dieser darf jedoch keine => Betriebsvereinbarungen abschließen.

Jeder Betriebsrat muss bei neun oder mehr Mitgliedern einen Betriebsausschuss in geheimer Abstimmung wählen. Grundlage hierfür ist § 27 BetrVG. Sinn und Zweck des Betriebsausschusses ist, Entscheidungsprozesse zu verkürzen und den Betriebsrat handlungsfähiger zu machen.

Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrates und seinem Stellvertreter sowie weiteren Mitgliedern des Betriebsrats, deren Anzahl sich nach der Größe des Betriebsrats bestimmt.