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Unternehmer

By 03.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

Unternehmer

Neben dem Begriff des => Arbeitgebers verwendet das Betriebsverfassungsgesetz auch den Begriff des Unternehmers. Dieser ist in § 14 Abs. 1 BGB definiert: „Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“ Insoweit ist der Unternehmer Inhaber des => Unternehmens.

Unternehmer- und Arbeitgeberstellung können auseinanderfallen. Die Arbeitgeberstellung kann angesichts entsprechender Entscheidungsbefugnis bei der Betriebsleitung angesiedelt sein, während die Unternehmerstellung auf jeden Fall beim Inhaber des Unternehmens liegt. In wirtschaftlichen Angelegenheiten ist deshalb der Unternehmer in jedem Fall Ansprechpartner des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses, was in §§ 106 und 111 BetrVG ausdrücklich so geregelt ist.