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Unternehmen

By 03.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

Unternehmen

Zentrale arbeitsrechtliche Bedeutung hat in erster Linie der Begriff des => Betriebs. Vor allem ist der Betrieb das Feld der Betriebsratstätigkeit. Daneben spricht das Gesetz jedoch wiederholt auch vom Unternehmen als arbeitsrechtlichem Bezugspunkt. Dieses definiert das Bundesarbeitsgericht als „die organisatorische Einheit, die bestimmt wird durch den wirtschaftlichen oder ideellen Zweck, dem ein Betrieb oder mehrere organisatorisch verbundene Betriebe desselben Unternehmens dienen“. Ein wesentlicher Punkt des Unternehmens ist ein einheitlicher Rechtsträger. Dieser Rechtsträger kann eine natürliche Person, eine Personengesamtheit in einer Personengesellschaft oder eine juristische Person in Form einer GmbH, einer AG, einer Genossenschaft oder eines eingetragenen Vereins sein.

Im Rahmen der => Betriebsverfassung hat der Begriff des Unternehmens seine Bedeutung, wenn es mehrere Betriebe unterhält und ein Gesamtbetriebsrat gebildet ist. Auch Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung in wirtschaftlichen Angelegenheiten haben als Bezugspunkt das Unternehmen. So ist der Wirtschaftsausschuss nach § 106 BetrVG im Unternehmen zu bilden und hat den => Unternehmer als Ansprechpartner. Der => Betriebsrat hat bei => Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG den Unternehmer als Ansprechpartner, was in diesem Fall mit dem Begriff des => Arbeitgebers identisch ist.