Die Schwerbehindertenvertretung
Liebe Betriebsräte,
liebe Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die Betreuung und Beratung von Schwerbehinderten und gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern stellt hohe Ansprüche an die fachliche und persönliche Kompetenz der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Denn die Schwerbehindertenvertretung erfüllt nach dem § 95 Sozialgesetzbuch IX. mannigfaltige Aufgaben, die einiges abverlangen. Die Schwerbehindertenvertretung wacht unter anderem darüber, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und Verwaltungsordnungen durchgeführt werden. Das Gremium setzt des Weiteren Maßnahmen um, die den schwerbehinderten Menschen dienen, wie präventive Maßnahmen jeglicher Couleur und nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen, um mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen zu deren Durchsetzung zu treten. Damit Sie die Aufgaben möglichst erfolgreich erfüllen, entwickelten wir mehrere Seminare.
Mit System zum erfolgreichen Schwerbehindertenvertreter
Unser „SBV-Führerschein“ führt Sie systematisch durch drei Module, in denen jegliche Themenfelder berührt werden. In den Seminaren erhalten Sie nicht nur die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und die Grundlagen des Arbeitsrechts vermittelt, sondern werden detailliert im Schwerbehindertenrecht und im Mitbestimmungsrecht der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen geschult. Sie wissen genau, welchen Pflichten der Arbeitgeber nachgehen muss und wann eine grobe Ungleichbehandlung vorliegt.
Wenn Sie ausschließlich in bestimmten Themenbereichen geschult werden möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Seminare „Die Schwerbehindertenvertretung Teil 1“, um die Grundlagen zu setzen, „Die Schwerbehindertenvertretung Teil 2“, als Aufbauseminar für die Arbeit in der SBV und „Die Schwerbehindertenvertretung Teil 3“, damit für Sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung keine bloßen theoretischen Konstrukte bleiben. Sie wissen nach den Seminaren, wie Sie die Rechte der Schwerbehinderten im Betrieb in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat wirkungsvoll durchsetzen können und sind routiniert im Umgang mit Ihren Rechten und Pflichten als Schwerbehindertenvertreter.
Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch als Schwerbehindertenvertreter nach § 96 Abs. 4 SGB IX und als Betriebsratsmitglied gemäß § 37/6 BetrVG! Sorgen Sie für die Verwirklichung der Inklusion Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderungen in Ihrem Betrieb und verbessern Sie damit das Betriebsklima.
Das IBBS wünscht Ihnen dabei viel Erfolg und steht Ihnen mit individualisierten Seminaren und Fachberatungen zur Seite.