MitbestimmungsPraxis für den Betriebsrat
Bei dieser bevorstehenden Aufgabenfülle müssen Sie ein solides Grundlagenwissen vorweisen, um mit Ihrem Arbeitgeber handfeste Betriebsvereinbarungen auszuhandeln. Das IBBS entwickelte für Sie mehrere Seminare für Betriebsräte, die sich vollends mit dem § 87 BetrVG auseinandersetzen und Ihnen Ihre Möglichkeiten vor Augen halten. Durch das Betriebsratsseminar „Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten – § 87 BetrVG in der Praxis“ erhalten Sie einen Einblick in die Bandbreite Ihrer Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten. Sie haben die Möglichkeit die Arbeitszeit, die Pausenregelung, die Überstundenanordnung, die Urlaubsplanung, die betriebliche Lohngestaltung oder die Mitarbeiterbeurteilung arbeitnehmerfreundlich zu gestalten und wir geben Ihnen dazu das „Werkzeug in die Hand“.
Urlaubsplanung, Ideenmanagement und Qualifizierung im Betrieb – Nicht ohne den BR
Menschen sind keine Maschinen und benötigten ausreichend Freizeit, um sich zu erholen. Der Urlaub ist daher essentiell. Bei der Urlaubsregelung im Betrieb treten dennoch immer wieder Konflikte auf. Ein starker Betriebsrat wird notwendig, um den Urlaub möglichst einvernehmlich zu klären. Nutzen Sie auch hierbei Ihre Mitbestimmungsrechte. Eignen Sie sich in unserem BR-Seminar „Urlaubsplanung im Betrieb – Nicht ohne den BR!“ das Wissen für eine schlagkräftige Mitbestimmung an!
Der Betriebsrat wirft sein Gewicht für die Kolleginnen und Kollegen auch bei der beruflichen Qualifizierung und beim Ideenmanagement in die Waagschale. Sorgen Sie für eine stetige Weiter- und Ausbildung und entsprechende Regelungen beim betrieblichen Vorschlagwesen in Ihrem Betrieb. Wir helfen Ihnen mit unseren BR-Seminaren „Ideenmanagement: Betriebliches Vorschlagwesen“ und „Mitbestimmung bei Qualifizierung – Meine Rechte als Betriebsrat bei Aus- und Weiterbildung.“
Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eintreten!
Für viele Kolleginnen und Kollegen stellt sich die Frage, wie die vielfältigen beruflichen Herausforderungen mit den familiären Bedürfnissen in Einklang zu bringen sind. Dabei sind die Wünsche und Erfordernisse höchst individuell und müssen auf die jeweilige Lebenssituation abgepasst werden. Lassen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen und sorgen Sie für einen möglichst familienfreundlichen Betrieb. Wir geben Ihnen gern in unserem BR-Seminar „Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Ansatzpunkte für den familienfreundlichen Betrieb“ erste Lösungsvorschläge.
Ihre Mitbestimmung wird nicht immer reibungslos und ohne Konflikte ablaufen. Zur Beilegung der Konflikte ist die Etablierung einer Einigungsstelle zu bilden. Welche konkreten Punkte Sie beim Beschlussverfahren und der Einigungsstelle berücksichtigen müssen, wird im gleichnamigen Betriebsratsseminar „Beschlussverfahren und Einigungsstelle“ erläutert.
Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch gemäß § 37/6 BetrVG, um Ihre Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Das IBBS wünscht Ihnen viel Erfolg und steht Ihnen tatkräftig zur Seite!