Tarifeinheit
Nach knapp fünf Jahren kehrt die Regierung zum Grundsatz zurück: Ein Betrieb ein => Tarifvertrag! Nunmehr gilt bei konkurrierenden Gewerkschaften, welche dieselbe Beschäftigtengruppe vertreten will, wieder das Mehrheitsprinzip. Diejenige => Gewerkschaft, mit den meisten Mitgliedern im => Betrieb, bekommt den Vorzug. Das Gesetz zielt hierbei explizit auf Tarifkonflikte innerhalb eines Betriebs ab. Es gilt, die Unterscheidung von Betrieb und Unternehmen zu beachten. Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, so muss für jeden Einzelnen geprüft werden, welche Gewerkschaft im jeweiligen Betrieb am stärksten vertreten ist. Mit dem Tarifeinheitsgesetz soll wieder sichergestellt werden, dass primär ein einheitlicher Tarifvertrag in einem Unternehmen gilt. Folglich, so Arbeitsministerin Nahles, soll es zu mehr gütlichen Einigungen kommen, anstelle von Streik. Ob das Gesetz dauerhaft Bestand haben wird, ist noch unklar. (vgl. http://www.bmas.de/ Stand 03.08.2015)