Kollektives Arbeitsrecht
Der Begriff des kollektiven Arbeitsrechts erfasst die kollektive Regelung der Arbeitsbedingungen. Diese Regelungen werden im Bereich der Koalitionsbildung und des Tarifvertragsrechts von Arbeitgeberverbänden und => Gewerkschaften getroffen. In der Sphäre des => Betriebs wirken dabei der => Arbeitgeber und die betriebsverfassungsrechtliche Vertretung der Arbeitnehmer zusammen. Das Gesetz regelt dabei jeweils das Zusammenwirken der Parteien und ihr Verhältnis zueinander sowie auch das jeweilige Verhältnis zwischen den Parteien und ihren Mitgliedern bzw. den von ihnen vertretenen => Arbeitnehmern. Im Fall betriebsverfassungsrechtlicher Organe wie => Betriebsrat und => Jugend- und Auszubildendenvertretung betrifft dies deren Verhältnis zur Belegschaft bzw. deren vertretenem Teil.
Durch diese Kollektivierung werden wichtige Arbeitsbedingungen aus der Abhängigkeit von Verhandlungen des einzelnen Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber heraus genommen, wodurch der einzelne Arbeitnehmer in den Schutz der Solidargemeinschaft der Belegschaft bzw. der in der Branche tätigen Arbeitnehmer integriert wird.
Wichtigste gesetzliche Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts sind das Tarifvertragsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze.