BR-LexikonI

Individual­arbeitsrecht

By 03.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

Individualarbeitsrecht

Unter Individualarbeitsrecht wird der Teil des => Arbeitsrechts verstanden, der die Rechtsstellung des einzelnen => Arbeitnehmers betrifft. Zentrales Thema sind hier die Rechte und Pflichten, die sich für beide Seiten aus dem => Arbeitsvertrag ergeben, bis hin zum => Kündigungsschutz. Wichtig sind aber auch die Schutzvorschriften für den Arbeitnehmer, die das => Arbeitsschutzrecht enthält. Darüber hinaus fallen Sonderregelungen für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer wie schwerbehinderte Menschen, Jugendliche oder werdende und junge Mütter unter diesen Begriff. Allerdings lässt sich die Abgrenzung zum => kollektiven Arbeitsrecht insoweit nicht lupenrein durchführen, als kollektivrechtliche Regelungen, vor allem => Tarifverträge und => Betriebsvereinbarungen, Auswirkungen auf das individuelle => Arbeitsverhältnis haben können. Insgesamt ist die Trennung eher systematischer als rechtsdogmatischer Natur.