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Personalfragebogen

By 03.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

Personalfragebogen

Personalfragebogen gemäß § 94 Abs. 1 BetrVG sind ein Hilfsmittel der => Personalplanung, der Anwendung von Richtlinien zur Personalauswahl nach § 95 BetrVG und der Entscheidung über => personelle Einzelmaßnahmen. Dabei handelt es sich um ein Formular, das personenbezogene Fragen nach einem bestimmten Schema enthält. Der Personalfragebogen liefert dem => Arbeitgeber wichtige Erkenntnisse über die Person des => Arbeitnehmers, seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Daraus ergeben sich Erkenntnisse über die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers. Dabei berührt die Fragestellung das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers.

§ 94 Abs. 1 BetrVG macht die Einführung sowie jede Änderung von Personalfragebogen von der Mitbestimmung des => Betriebsrats abhängig. Dieses Mitbestimmungsrecht soll unzulässigen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer vorbeugen und zur Versachlichung der Personalpolitik beitragen. Dabei geht es unter anderem darum, dass der Arbeitgeber nur solche Fragen stellt, die von einem berechtigten Interesse getragen werden. Hier sind die berechtigten Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer abzuwägen. Die Rechtsprechung hat über einzelne Fragestellungen in zahlreichen Fällen entschieden. Eine => Betriebsvereinbarung ist Voraussetzung des Einsatzes von Personalfragebogen, wenn eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitnehmers geplant ist.

§ 94 Abs. 2 BetrVG regelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch für Formulararbeitsverträge sowie für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze.