ABR-Lexikon

Arbeitsverhältnis

By 03.08.2020Januar 13th, 2021Keine Kommentare

Arbeitsverhältnis

Arbeitsverhältnis ist das im Normalfall durch den privatrechtlichen => Arbeitsvertrag begründete diffizile Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Ausnahme bei der Entstehung ist das so genannte => faktische Arbeitsverhältnis, das vorliegt, wenn der Arbeitnehmer ohne oder zumindest ohne wirksamen Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber tätig wird. In gesetzlich geregelten Einzelfällen, beispielsweise nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) zwischen => Leiharbeitnehmer und => Entleiher, kann ein Arbeitsverhältnis auch kraft Gesetzes begründet werden.

Das Arbeitsverhältnis verpflichtet den => Arbeitnehmer auf unbegrenzte oder befristete Dauer zur Arbeitsleistung und im Gegenzug den => Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts. Neben diesen Hauptpflichten begründet es weitere Nebenpflichten, im Fall des Arbeitgebers => Fürsorgepflichten, für den Arbeitnehmer => Treuepflichten.

Wesentlich gekennzeichnet ist das Arbeitsverhältnis durch die Unselbständigkeit bzw. persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers, die es von einer selbständigen Tätigkeit abgrenzt. Diese zeigt sich vor allem in der Unterworfenheit unter Weisungen des Arbeitgebers, das so genannte => Direktionsrecht. Ein weiteres Kriterium, allerdings mit Einschränkungen, ist die Eingliederung in den => Betrieb.